FIW-Vorlesung: Der globale Handel und die Handelspolitik in Zeiten von COVID-19 | 6.7.2020

Das Bundesministerium und das FIW laden ein zur

36. FIW-Vorlesung

„Der globale Handel und die Handelspolitik in Zeiten von COVID-19“

Univ.-Prof. Dr. Harald Oberhofer (WU / WIFO / FIW)

Begrüßung: Sektionschefin Mag. Cynthia Zimmermann (BMDW)
Kommentar: Mag. Igor Sekardi, MAIS, MBA (Industriellenvereinigung)
Diskussionsleitung: Dr. Manfred Schekulin (BMDW)
Literatur: FIW-Policy Brief Nr. 46 (Juni 2020)

Montag, 6. Juli 2020, 9:15 h (pünktlich) bis 10:30 h

Stubenring 1, 1010 Wien, 1. Stock, Gobelinsaal (Saal II)

FIW-Vorlesungen ist eine Veranstaltungsreihe, bei der politikrelevante aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Bereich internationale Wirtschaft praxisnah präsentiert und diskutiert werden. Für Kaffee ist gesorgt.

Aus Platzgründen - es sind diesmal maximal 35 Teilnehmende zugelassen - bitten wir um eine verbindliche Anmeldung. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos möglich.

Verbindliche Anmeldung erforderlich unter: https://fiw.ac.at/index.php?id=1281 (WARTELISTE)
Das Anmeldekontingent ist bereits ausgeschöpft. Gerne nehmen wir Sie auf die Warteliste und informieren Sie, sobald ein Platz frei wird.

Bezüglich der Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wird auf die relevanten Bestimmungen des Sozialministeriums verwiesen:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html. Etwa sieht §10 (7) der COVID-19-Lockerungsverordnung vor:

Beim Betreten von Veranstaltungsorten gemäß Abs. 6 in geschlossenen Räumen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Dies gilt nicht, während sich die Besucher auf den ihnen zugewiesenen Sitzplätzen aufhalten. Wird der Abstand von einem Meter trotz Freilassen der seitlich daneben befindlichen Sitzplätze gemäß Abs. 6 seitlich unterschritten, ist jedoch auch auf den zugewiesenen Sitzplätzen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, sofern nicht durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann oder es sich um Personen handelt, die im gemeinsamen Haushalt leben oder derselben Besuchergruppe angehören.